Punktförmige Zugbeeinflussung PZB 90

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PZB 90, dieser kurze Name steht für eine Weiterentwicklung der punktförmigen Zugbeeinflussung "Indusi" (PZB). Das Ziel bei der Entwicklung der PZB 90 war zum einen die Harmonisierung der bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn eingesetzten Systeme, die sich während der deutschen Teilung unterschiedlich entwickelt hatten, sowie die Verbesserung der Geschwindigkeitsüberwachungsfunktionen zur Erhöhung der Betriebssicherheit bei Zügen. Die Geschwindigkeitsüberwachung musste dahingehend ergänzt werden, dass das versehentliche Anfahren gegen ein Halt zeigendes Signal (z. B. nach Anhalten am Bahnsteig) und das Weiterfahren gegen ein Halt zeigendes Signal trotz Wahrnehmung der Vorsignalwarnstellung (z. B. bei Signalverwechselung) verhindert wird.

Die angestrebten Systemverbesserungen werden im Wesentlichen durch eine bedarfsorientierte Verdichtung der Streckeneinrichtung durch 500-Hz-Gleismagnete sowie durch eine zielgerichtete Verbesserung der im Fahrzeuggerät integrierten und durch die Beeinflussung der Streckeneinrichtungen ausgelösten Geschwindigkeitsüberwachungsfunktionen. Dazu wurden folgende wesentlichen Verbesserungen der Geschwindigkeitsüberwachungsfunktionen umgesetzt:

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Züge, die gegen ein Halt zeigendes Signal anfahren bzw. weiterfahren, bis zum Signal eine so hohe Geschwindigkeit erreichen, dass diese durch die dann erfolgende Zwangsbremsung (2000-Hz-Beeinflussung) nicht mehr rechtzeitig vor dem nächsten Gefahrenpunkt zum stehen gebracht werden können. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn nach der Einfahrt des Zuges in den Bahnhof die zugehörige Fahrstraße und damit der hinter dem Signal liegende Durchrutschweg aufgelöst wird, so dass sich andere Fahrzeuge in diesem Gefahrenbereich bewegen können.

Um von der der normalen Geschwindigkeitsüberwachung (Vü1) auf die restriktive Geschwindigkeitsüberwachung (Vü2) umzuschalten, wird die Umschaltgeschwindigkeit (Vum) definiert. Befindet sich ein Zug mindestens 15 Sekunden unter der niedrigen Umschaltgeschwindigkeit (i. d. R. 10 km/h), geht das System davon aus, dass der Zug hält. Dadurch werden auch sog. "Schleichfahrten" im unteren Geschwindigkeitsbereich mit anschließender Beschleunigung frühzeitig erfasst. Im folgenden werden die Geschwindigkeitsüberwachungsfunktionen der PZB 90 näher erläutert.

1000-Hz-Geschwindigkeitsüberwachung

Nach der 1000-Hz-Beeinflussung muss natürlich weiterhin innerhalb von 4 s die Wachsamkeitstaste durch den Tf bedient werden, da sonst eine Zwangsbremsung erfolgt. Anschließend erfolgt - wie schon bei der I 60 R - eine zugart- und zeitabhängige kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung (Vü1), die jedoch auf eine Strecke von 1.250 m nach der Beeinflussung verlängert wurde. Die Überwachungskurve für die Zugart O ist in obigem Bild dargestellt. Wird die Umschaltgeschwindigkeit (Vum) für die Dauer von 15 s unterschritten, wird die Geschwindigkeitsüberwachung auf konstant 45 km/h abgesenkt (restriktive Geschwindigkeitsüberwachung, Vü2). Der Tf hat weiterhin die Möglichkeit, sich 700 m nach der 1000-Hz-Beeinflussung durch Betätigen der Freitaste aus der Geschwindigkeitsüberwachung zu befreien. Dies ist sinnvoll, wenn das Signal zwischenzeitlich auf "Fahrt" wechselt. Erfolgt durch Betätigen der Freitaste eine ungerechtfertigte Befreiung (z. B. bei Signalverwechselung), so wird durch die 500-Hz-Beeinflussung innerhalb der nach der Befreiung im Hintergrund verdeckt bis 1.250 m weiter laufenden 1000-Hz-Geschwindigkeitsüberwachung unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit eine Zwangsbremsung ausgelöst.

500-Hz-Geschwindigkeitsüberwachung

Auch nach der 500-Hz-Beeinflussung wird das Herunterführen der normalen Geschwindigkeitsüberwachung (Vü1) beibehalten. Die Überwachung wird jedoch auf 250 m verlängert und die Entlassungsgeschwindigkeit wird bei den Zugarten M und U auf 35 km/h bzw. 25 km/h abgesenkt (bei Zugart O 45 km/h). Auch hier wird nach Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit (Vum) auf die restriktive Geschwindigkeitsüberwachung (Vü2) umgeschaltet. Bei den Zugarten M und U ist diese konstant auf 10 km/h festgelegt. Diese restriktive 500-Hz-Geschwindigkeitsüberwachung wird auch bei einer 500-Hz-Beeinflussung während einer laufenden restriktiven 1000-Hz-Geschwindigkeitsüberwachung aktiviert (Übergabe der Restriktion). Aus der 500-Hz-Geschwindigkeitsüberwachung ist keine Befreiung mehr möglich, da hier vor dem Signal keine Rückfallebene in Form eines weiteren Gleismagneten existiert.

In der folgenden Tabelle sind die Eckdaten der verschiedenen Geschwindigkeitsüberwachungskurven je nach Zugart zusammengestellt.

Zugart normale Geschwindigkeitsüberwachung
Vü1
restriktive Geschwindigkeitsüberwachung
Vü2
Umschaltgeschwindigkeit
Vum
1000-Hz-Magnet 500-Hz-Magnet 1000-Hz-Magnet 500-Hz-Magnet 1000-Hz-Magnet 500-Hz-Magnet
O 165 km/h auf 85 km/h
in 23 s
65 km/h auf 45 km/h
in 153 m
45 km/h konstant 45 km/h auf 25 km/h
in 153 m
10 km/h konstant von 30 km/h auf 10 km/h
in 153 m
M 125 km/h auf 75 km/h
in 26 s
50 km/h auf 35 km/h
in 153 m
45 km/h konstant 25 km/h konstant 10 km/h konstant 10 km/h konstant
U 105 km/h auf 55 km/h
in 34 s
40 km/h auf 25 km/h
in 153 m
45 km/h konstant 25 km/h konstant 10 km/h konstant 10 km/h konstant

Das Startprogramm

Dieses Programm ist eine neue Geschwindigkeitsüberwachungsfunktion für beginnende bzw. wendende Züge, die bisher ohne jegliche Beeinflussung bis zum 2000-Hz-Gleismagneten am Signal fahren können. Bei der PZB 90 wird für diese Züge im Indusi-Fahrzeuggerät automatisch eine Geschwindigkeitsüberwachungsfunktion erzeugt. Diese ist so eingestellt, als hätte der Zug eine 1000-Hz-Beeinflussung bekommen, nach dieser Beeinflussung 700 m abgefahren, so dass eine Befreiung durch den Tf möglich ist, und gehalten, so dass er sich in der restriktiven Geschwindigkeitsüberwachung befindet. Bei einem "Fahrt" zeigenden Signal kann sich der Tf nun aus der Überwachung befreien und die Ausfahrt aus dem Bahnhof normal fortsetzen. Fährt der Triebfahrzeugführer jedoch ungerechtfertigt an (z. B. bei Signalverwechslung) erhält das Tfz eine 500-Hz-Beeinflussung, die entweder sofort zu einer Zwangsbremsung führt (bei ungerechtfertigter Befreiung) oder eine restriktive 500-Hz-Geschwindigkeitsüberwachung zur Folge hat (Übergabe der Restriktion), die ihn bis zum Halt zeigenden Signal führt. Spätestens dort erhält er eine Zwangsbremsung.

Literatur:

Weitere Informationen zum Thema:


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